Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat seit 2014 eine Fortbildungsverpflichtung eingeführt. Jedes Mitglied der AKBW muss mindestens 8 Fortbildungsstunden pro Jahr nachweisen. Um Ihnen den Nachweis dieser Pflichtstunden zu erleichtern, haben wir hierfür ein spezielles Konzept für Büroinhaber, Geschäftsführer und Führungspersonal entwickelt. Die einzelnen Termine erfüllen alle Voraussetzungen der AKBW für die Anerkennung der Pflichtfortbildungen.
– Privates Baurecht
– Honorarrecht, Vergaberecht
– Bauvertragsrecht
– Schadens- und Haftungsrecht
– Gesellschaftsrecht
– Öffentliches Baurecht